Meine AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Janneke van der Meer (Pferdeosteotherapeutin)

Gültig ab 08.09.2024

 

§1      Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer und dem Pferdehalter, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Pferdehalter und Janneke van der Meer Pferdeosteotherapie, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.



§2      Vertragsgrundlage und Zustandekommen

 

Die Behandlung der Pferde durch DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrages. Die Zustimmung zum Behandlungsvertrag erfolgt durch ausfüllen des Online-Vertrages auf meiner WEB-Seite oder durch Unterschrift auf einem Ausdruck (Download steht auf der WEB-Seite zur Verfügung).



§3      Keine Verpflichtung zur Behandlung

 

DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer behält sich das Recht vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn kein ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien erwartet werden kann.



§4    Ordentliche Kündigung des Behandlungsvertrages

 

Der Auftraggeber kann bis max. 24h vor dem Behandlungstermin den Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei Einhaltung der 24-Stunden-Frist entstehen keine weiteren Kosten.



§5    Nicht wahrnehmen von Terminen

 

Wenn ich einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin, anderweitig nicht füllen kann, erlaube ich mir folgende Stornogebühren (Schadensersatz) zu berechnen:

50% Stornogebühr: Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin (sofern die Therapeutin noch nicht unterwegs ist).

Volle Kostenpflicht: Bei Absage oder Nicht-Erscheinen am Termin.



§6 Kündigung aus wichtigem Grund

 

DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer behält sich das Recht vor, einen geschlossenen Behandlungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Solche Gründe können vorliegen, wenn der Pferdehalter seinen Pflichten nicht nachkommt. 

Zu diesen Pflichten zählen unter anderem:

  • Einhaltung der Sorgfaltspflicht
  • Annahme von Behandlungsanweisungen
  • Mitwirkung bei der Therapie durch vollständige und korrekte Auskünfte zur Anamnese und Diagnose
  • Vermeidung von Behinderungen der Therapiemaßnahmen
  • Verstöße gegen AGB

 

Der Pferdehalter hat ebenfalls das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund



§7      Entgelt und Zahlungsort

 

Behandlungskosten: Es gelten (wenn nicht anders vereinbart) die auf meiner WEB-Seite  angegebenen Preise.

Anfahrtskosten: Ab dem 21. Kilometer (einfache Strecke) fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,40 € pro Kilometer an.

Bezahlung: Die Rechnung muss nach jeder Behandlung sofort in bar oder per PayPal beglichen werden.

Therapieabbruch: Wenn Sie die Therapie abbrechen, müssen Sie die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen bezahlen.



§8      Dokumentation und Datenschutz

 

DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer erstellt Therapiedokumentationen, inklusive Bilder, zur Erfassung des Therapieverlaufs und -erfolgs. Diese Dokumentationen, sowie Palpationsergebnisse und Krankenakten, unterliegen dem Eigentum von DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer.

Der Pferdehalter hat zwar keinen automatischen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, jedoch wird auf Anfrage Einsicht gewährt. Dem Pferdehalter steht es frei, Kopien auf eigene Kosten anzufordern.

Die Verarbeitung und Weitergabe aller Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Beachtung bestehender Schweigepflichten. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung.



§9      Informationspflichten

 

Wichtige Informationen für eine erfolgreiche Therapie:

Damit Ihr Pferd optimal behandelt werden kann, ist es wichtig, dass Sie dem Therapeuten alle relevanten Informationen von Anfang an mitteilen. Dazu gehören:

Erkrankungen: Bestehende oder bereits überstandene Krankheiten Ihres Tieres

Verletzungen: Unfälle, Operationen oder andere Verletzungen

Verhaltensauffälligkeiten: Ungewöhnliches Verhalten, Ängste oder Aggressivität

Veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse: Laborberichte, Röntgenbilder oder andere Befunde

Diese Informationen bilden die Grundlage für eine effektive und sichere Therapie. Sie ermöglichen dem Therapeuten, mögliche Gegenanzeigen zu erkennen und die Behandlung individuell auf Ihr Pferd abzustimmen.

Bitte beachten Sie:

Die genauen Folgen einer nicht vollständigen oder verspäteten Informationsweitergabe entnehmen Sie bitte §11 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



§10      Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Pferdehalters

 

Die Tierhaltereigenschaft nach § 833 Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass das Pferd  in Abwesenheit des Pferdehalters behandelt wird. Dies mit der Folge, dass der Pferdehalter entsprechend der vorstehenden Norm für sämtliche Schäden, die sein Tier bei DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer oder Dritten verursacht hat, aufzukommen hat.



§11      Haftungsbeschränkungen

 

Eine Schadensersatzhaftung von DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer wird ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Eine Haftung für unbeabsichtigte Fehlinformationen in der Beratung ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.

 

Haftung des Pferdehalters: 

Der Pferdehalter trägt die volle und unmittelbare Verantwortung für alle Schäden an Personen und Ausrüstung, die durch ihn selbst oder sein Pferd verursacht werden.

Bei einem Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der Informationspflichten des Pferdehalters gemäß § 9 übernimmt Janneke van der Meer keine Haftung.

 

Eigenverantwortung Dritter: 

Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln eigenverantwortlich, auch wenn sie mit DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer zusammenarbeiten oder von ihr beauftragt wurden.

 

Vorzeitige Beendigung der Therapie: 

Falls der Pferdehalter die Therapie entgegen dem therapeutischen Rat vorzeitig abbrechen möchte, übernimmt Janneke van der Meer keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen.

 

Kein Heilungsversprechen: 

Ein Heilungserfolg kann von der DZ-Pferdeosteopathie Janneke van der Meer nicht garantiert werden.



$12   Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Regelung des Behandlungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB unvollständig sein, so bleiben die übrigen Regelungen des Behandlungsvertrages und der AGB davon unberührt.

Im Falle einer unwirksamen Regelung, wird diese durch eine neue Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken im Vertrag.